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   FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12   

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FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12 (https://dejure.org/2013,42837)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.12.2013 - 3 V 101/12 (https://dejure.org/2013,42837)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - 3 V 101/12 (https://dejure.org/2013,42837)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 34c Abs 5 EStG 2002, § 34c Abs 5 EStG 2009, § 130 Abs 2 AO, § 69 FGO, EStG VZ 2008
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf einer Billigkeitsmaßnahme: Freizeitblock als Urlaub im Sinne des ATE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Behandlung von Arbeitnehmereinkünften bei Auslandstätigkeiten; Vorliegen von Urlaub i.S.d. ATE

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zur Freistellung nach dem Auslandstätigkeitserlass

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 643
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • FG Niedersachsen, 22.10.2012 - 4 V 181/12

    Möglichkeit einer Änderung gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO durch das Finanzamt bei

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
    Entgegen der Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluss vom 22. Oktober 2012, 4 V 181/12) sei nicht der Entgeltcharakter des Freizeitblocks entscheidend.

    Zur Begründung hierzu werde auf den Beschluss des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Oktober 2012 (4 V 181/12) verwiesen.

    Diese Ansicht führte im Ergebnis dazu, dass sich etwaige Änderungen/Aufhebungen solcher Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorschriften der §§ 164 Abs. 2, 165 Abs. 2, 172 ff. AO richteten (so auch im Ergebnis Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2010, 4 V 181/12 - Juris; Finanzgericht Münster, Urteil vom 25. Februar 2003, 6 K 5165/00 E, EFG 2003, 897; vgl. auch Prokisch in: Kirchhof/Söhn, EStG, § 34c, Rn. E12, wonach die Billigkeitsmaßnahme sowohl als selbstständiger als auch als unselbstständiger Teil des Veranlagungsverfahrens möglich sein soll).

    Dabei teilt der Senat zwar die Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Beschluss vom 22. Oktober 2012, 4 V 181/12 - Juris), wonach der Freizeitblock - neben der der erhöhten Vergütung - auch zur Abgeltung der erhöhten Arbeitszeit in B diente (Ziff. 1 des Abordnungsvertrags).

    Die Beschwerde war gemäß § 128 Abs. 3 Satz 2 FGO i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO im Hinblick auf die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 22. Oktober 2012, 4 V 181/12, zuzulassen.

  • BFH, 12.07.2012 - I R 32/11

    Billigkeitserweis: Abgrenzung zur Steuerfestsetzung, kein Vorbehalt der

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
    a) aa) Ob von der Möglichkeit einer Billigkeitsmaßnahme gemäß § 34c Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG) i.V.m. dem ATE Gebrauch gemacht wird, ist nicht im Steuerfestsetzungsverfahren, sondern durch einen eigenständigen Bescheid zu entscheiden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 24. April 2001, I R 80/97, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2001, 1541; Gosch in: Kirchhof, EStG, 12. Aufl. 2013, § 34c Rn. 35; Wagner in: Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 34c EStG, Rn. 116; Kuhn in: Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, § 34c EStG, Anm. 174; vgl. auch - bezogen auf die Billigkeitsmaßnahme nach R14 Abs. 2 Satz 3 EStR 2005 - BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012, I R 32/11, BFH/NV 2012, 1853).

    Eine solche eigenständige Ermessens- und Billigkeitsentscheidung stellt einen Grundlagenbescheid dar (Gosch, a.a.O.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012, a.a.O.), dessen Bindungswirkung im Rahmen der Steuerfestsetzung gegebenenfalls nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO umzusetzen ist.

    Die Aufhebung und der Widerruf der Billigkeitsmaßnahme richten sich nach den §§ 130, 131 AO; die Regelungen über die Änderung und Aufhebung von Steuerfestsetzungen (§§ 164 Abs. 2, 165 Abs. 2, 172 ff. AO) finden insoweit keine Anwendung (BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012, a.a.O. m.w.N.).

    Eines ausdrücklichen Hinweises auf den Billigkeitserweis bedurfte es insoweit nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012, I R 32/11, BFHE 237, 307 m.w.N.).

    Denn einer solchen Angabe bedarf es in der Situation des § 163 Satz 3 AO grundsätzlich nicht; es genügte vielmehr, dass sich die abweichende Steuerfestsetzung aus der Höhe der festgesetzten Steuer ermitteln ließ (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2012, I R 32/11, BFHE 237, 307).

  • FG Baden-Württemberg, 24.01.2011 - 10 K 3251/09

    Begünstigte Tätigkeit eines Verkehrsflugzeugführers im Sinne des

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
    Das kann bspw. dazu führen, dass eine - isoliert betrachtet nicht begünstigte - Tätigkeit als Pilot begünstigt wird, wenn sie nicht nur im laufenden Flugbetrieb, sondern im Rahmen eines Gesamtprojekts zum Aufbau / zur Erweiterung eines begünstigten Flugbetriebs ausgeführt wird (so wohl i.E. auch Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2011, 10 K 3251/09, EFG 2011, 1162).

    Dies legt bei isolierter Betrachtung die Annahme nahe, dass neben der nichtbegünstigten Wartung beweglicher Wirtschaftsgüter lediglich die Begleitung des reinen Flugbetriebs erfolgte, welche ebenfalls nicht begünstigt wäre (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2011, 10 K 3251/09, EFG 2011, 1162).

  • BFH, 05.10.1977 - I R 250/75

    Freistellung nach DBA-Liberia von Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit an

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
    Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteil vom 26. Januar 1968, VI R 224/66, BStBl II 1968, 362; BFH-Urteil vom 05. Oktober 1977, I R 250/75, BStBl II 1978, 50); eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt nicht in Betracht (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 5. Mai 1998, 2 K 183/96 - Juris).

    Dieses weite Verständnis steht nach Auffassung des Senats im Einklang mit der Rechtsprechung zum grundsätzlichen Auslegungsmonopol der Behörden (vgl. dazu bereits oben sowie zur Anwendung und Auslegung des Montageerlasses BFH-Urteil vom 05. Oktober 1977, I R 250/75, BStBl II 1978, 50-52).

  • FG Münster, 25.02.2003 - 6 K 5165/00

    Änderung eines Steuerbescheides nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
    Diese Ansicht führte im Ergebnis dazu, dass sich etwaige Änderungen/Aufhebungen solcher Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorschriften der §§ 164 Abs. 2, 165 Abs. 2, 172 ff. AO richteten (so auch im Ergebnis Niedersächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 22. Oktober 2010, 4 V 181/12 - Juris; Finanzgericht Münster, Urteil vom 25. Februar 2003, 6 K 5165/00 E, EFG 2003, 897; vgl. auch Prokisch in: Kirchhof/Söhn, EStG, § 34c, Rn. E12, wonach die Billigkeitsmaßnahme sowohl als selbstständiger als auch als unselbstständiger Teil des Veranlagungsverfahrens möglich sein soll).

    Die Wahrung der innerbetrieblichen Zuständigkeit für die Erteilung von Tätigkeitsbeschreibungen ist kein Tatbestandsmerkmal der Begünstigung, soweit ein Arbeitnehmer den Verzicht auf die Besteuerung nach dem ATE gem. Ziff VI. 2 des ATE bei seinem Wohnsitzfinanzamt beantragt (vgl. auch FG Münster, Urteil vom 25. Februar 2003, 6 K 5165/00 E, EFG 2003, 897).

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV BFH/R 1997, 462 und vom 23. August 2004, IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).
  • BFH, 26.06.2007 - VII R 35/06

    Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
    Andererseits ließe sich jedoch erwägen, dass das Ermessen bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzung des § 130 Abs. 2 AO im Interesse von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung derart intendiert wäre, dass in diesem Falle die Rücknahme der rechtswidrigen Begünstigung eine nicht begründungsbedürftige Rechtsfolge und eine abwägende Stellungnahme der Behörde damit entbehrlich gewesen wäre (vgl. so zu § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO das BFH-Urteil vom 26. Juni 2007, VII R 35/06, BStBl II 2007, 742).
  • BFH, 28.05.2009 - III R 84/06

    Unwirksamkeit eines Steuerbescheids durch telefonische Mitteilung, der Bescheid

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
    Die Feststellungslast für das Vorliegen der Voraussetzungen des ATE trifft zwar grundsätzlich den Steuerpflichtigen, im Streitfall jedoch - für das Nichtvorliegen der Voraussetzungen - grundsätzlich das Finanzamt, weil nicht die erstmalige Beantragung einer für den Steuerpflichtigen günstigen Erlassentscheidung im Streit steht, sondern das Vorliegen der Rücknahmevoraussetzungen des § 130 Abs. 2 AO (zur Feststellungslast im Rahmen des § 130 vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 2009, III R 84/06, BStBl II 2009, 949; Finanzgericht München, Urteil vom 08. März 2010, 2 K 2569/08 - Juris).
  • BFH, 23.08.2004 - IV S 7/04

    AdV; Festsetzungsfrist bei unrichtiger/unvollständiger Steuererklärung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH-Beschlüsse vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, BFHE 183, 174, BFH/NV BFH/R 1997, 462 und vom 23. August 2004, IV S 7/04, BFH/NV 2005, 9).
  • BFH, 22.11.2006 - II B 6/06

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen i. S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.12.2013 - 3 V 101/12
    Ist der Sachverhalt mittels einer reduzierten Ermittlungspflicht der Finanzbehörde wegen der unzureichenden Mitwirkung des Steuerpflichtigen nicht aufzuklären, kann sich die Behörde mit einem geringeren Grad an Überzeugung begnügen (so zu § 173 AO, BFH-Beschluss vom 22. November 2006, II B 6/06, BFH/NV 2007, 395; vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Februar 1992, I R 155/90, BFH/NV 1992, 581).
  • BFH, 26.02.1992 - I R 155/90

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch ein Finanzgericht wegen

  • BFH, 17.02.1970 - II B 58/69

    Ernstliche Zweifel - Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes - Gemischter Tausch -

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

  • BFH, 05.03.1979 - GrS 5/77

    Aussetzung des Vollzugs - Rechtmäßigkeit eines Antrags - Steuerhinterziehung -

  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

  • BFH, 25.04.2001 - I R 80/97

    Auslandsinvestitionsgesetz - Betriebsstätte - Prüfungsanordnung - Außenprüfung -

  • BFH, 22.08.2006 - I R 42/05

    Rechtswidrige Anrechnung von KSt

  • BFH, 21.10.1999 - I R 68/98

    Auslegung von Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung von Teilwerten von

  • BFH, 04.07.2002 - VIII B 72/02

    AdV; Grundlagenbescheid; Sicherheitsleistung; gewerblicher Grundstückshandel

  • FG Sachsen-Anhalt, 22.01.2013 - 4 K 1779/10

    Dauer der Wirksamkeit von Kindergeldfestsetzungen - Wegfall des Anspruchs auf

  • VG Stuttgart, 24.06.2013 - 11 K 763/13

    BAföG für ein Praktikum in Teilzeit

  • BFH, 26.01.1968 - VI R 224/66

    Bedeutung von Verwaltungsanweisungen - Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens -

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 05.05.1998 - 2 K 183/96
  • FG Köln, 22.03.2018 - 7 K 585/15

    Unterwerfen der Einkünfte aus einer nichtselbständigen Tätigkeit unter die

    Der ATE stellt eine Verwaltungsanweisung dar, durch welche die Finanzverwaltung ihr Ermessen selbst gebunden hat; soweit daher die Voraussetzungen des ATE vorliegen, kann der Steuerpflichtige auf den Erlass der Billigkeitsmaßnahme vertrauen (Ermessensreduzierung auf Null; vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643).

    Somit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel an seiner "Tatbestandsmäßigkeit" bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteile vom 26.1.1968 VI R 224/66, BStBl II 1968, 362; vom 5.10.1977 I R 250/75, BStBl II 1978, 50; Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014 4 K 4264/11, EFG 2015, 928; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643).

    Eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt nicht in Betracht (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014 4 K 4264/11, EFG 2015, 928; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.12.2014 - 4 K 4264/11

    Unbeschränkte Steuerpflicht und Einkommensbesteuerung eines bei einem

    Dieser stellt eine Verwaltungsanweisung dar, durch welche die Finanzverwaltung ihr Ermessen gebunden hat; soweit daher die Voraussetzungen des ATE vorliegen, kann der Steuerpflichtige auf den Erlass der Billigkeitsmaßnahme vertrauen ("Ermessensreduzierung auf Null"; vgl. Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23. Dezember 2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643; Prokisch in Kirchhof/Söhn, EStG, § 34c Rn. E10 m. w. N.).

    Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteile vom 26. Januar 1968 VI R 224/66, BStBl II 1968, 362; vom 05. Oktober 1977 I R 250/75, BStBl II 1978, 50; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23. Dezember 2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643); eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt nicht in Betracht (Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05. Mai 1998 2 K 183/96, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23. Dezember 2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643 ).

  • FG Thüringen, 10.02.2021 - 1 V 364/20

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Einkommensteuerbescheids mangels

    Danach hat ein Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Erlass der Steuer, wenn die Voraussetzungen des Auslandstätigkeitserlasses erfüllt sind (vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.12.2014, 4 K 4264/11, EFG 2015, 928, Schleswig-Holsteinisches FG, Beschl. v. 23.12.2013, 3 V 101/12, EFG 2014, 643; Hessisches FG, Beschl. v. 05.07.2018 6 V 2290/17, DStRE 2019, 1072 Rz. 23, Kaminski/Strunk in Korn, EStG, § 34c EStG Rz. 57 - Oktober 2010).

    Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH, Urt. v. 26.01.1968 VI R 224/66, BStBl. II 1968, 362; Urt. v. 05.10.1977 I R 250/75, BStBl. II 1978, 50; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschl. v. 23.12.2013, 3 V 101/12, EFG 2014, 643).

    sowie Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 05.05.1998, 2 K 183/96, juris; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschl. v. 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643; FG Köln, Urt. v. 22.03.2018 7 K 585/15, EFG 2018, 1748 Rz. 29; Hessisches FG, Beschl. v. 05.07.2018 6 V 2290/17, DStRE 2019, 1072 Rz. 23).

  • FG Hessen, 05.07.2018 - 6 V 2290/17

    Art. 3 GG, § 1 Abs. 1 EStG, § 34c Abs. 5 EStG, § 18 Pauschalisierungsgesetz EStG,

    Dieser stellt eine Verwaltungsanweisung dar, durch welche die Finanzverwaltung ihr Ermessen gebunden hat; soweit daher die Voraussetzungen des ATE vorliegen, kann der Steuerpflichtige auf den Erlass der Billigkeitsmaßnahme vertrauen ("Ermessensreduzierung auf Null"; vgl. FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014, 4 K 4264/11, EFG 2015, 928, rkr. sowie Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013, 3 V 101/12, EFG 2014, 643).

    Damit können die Finanzgerichte die Verwaltungsbehörden nicht zwingen, eine Verwaltungsanweisung auch auf einen Fall anzuwenden, bei dem objektive Zweifel bestehen und bei dem die Behörde ohne Willkür von der Anwendung der Anweisung Abstand nahm (BFH-Urteile vom 26.01.1968 VI R 224/66, BStBl. II 1968, 362 und vom 05.10.1977 I R 250/75, BStBl. II 1978, 50; Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013, 3 V 101/12, EFG 2014, 643); eine erweiternde oder analoge Anwendung des ATE kommt - entgegen der Auffassung des Antragstellers - nicht in Betracht (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.12.2014, 4 K 4264/11, EFG 2015, 928, rkr. sowie Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 05.05.1998, 2 K 183/96, juris und Schleswig-Holsteinisches FG, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643).

  • FG Hessen, 05.12.2017 - 1 K 501/16

    § 34c Abs. 5 EStG

    Eine solche eigenständige Ermessens- und Billigkeitsentscheidung stellt einen Grundlagenbescheid dar (Gosch, a.a.O.; vgl. auch BFH-Beschluss vom 12.07.2012, a.a.O.), dessen Bindungswirkung im Rahmen der Steuerfestsetzung gegebenenfalls nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO umzusetzen ist (Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 23.12.2013 3 V 101/12, EFG 2014, 643).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.02.2018 - 4 V 150/17

    Aussetzung der Vollziehung: Bindung selbst gefertigter Bilder durch eine

    Angesichts dieses Verständnisses ist zweifelhaft, ob das Finanzamt verpflichtet ist, auch einen Verbund mittels Klemmlasche von einzelnen, kurz zuvor erstellten und ausgedruckten Bildern als Fotobuch im Sinne des BMF-Schreibens anzusehen (zur teilweisen Auslegungshoheit von Verwaltungsanweisungen durch die Finanzbehörden vgl. Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss vom 23. Dezember 2013, 3 V 101/12, juris).
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